Pressekodex

Pressekodex

Der Pressekodex legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest. Von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung, vom Opferschutz bis zur Trennung von Werbung und Redaktion: Die 16 Ziffern des Pressekodex sind Grundlage für die Beurteilung der beim Deutschen Presserat eingereichten Beschwerden. Die meisten deutschen Verlage bekennen sich dazu, den Pressekodex zu achten.

ZIFFER 1: WAHRHAFTIGKEIT UND ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE

ZIFFER 2: SORGFALT

ZIFFER 3: RICHTIGSTELLUNG

ZIFFER 4: GRENZEN DER RECHERCHE

ZIFFER 5: BERUFSGEHEIMNIS

ZIFFER 6: TRENNUNG VON TÄTIGKEITEN

ZIFFER 7: TRENNUNG VON WERBUNG UND REDAKTION

ZIFFER 8: SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT

ZIFFER 9: SCHUTZ DER EHRE

ZIFFER 10: RELIGION, WELTANSCHAUUNG, SITTE

ZIFFER 11: SENSATIONSBERICHTERSTATTUNG, JUGENDSCHUTZ

ZIFFER 12: DISKRIMINIERUNGEN

ZIFFER 13: UNSCHULDSVERMUTUNG

ZIFFER 14: MEDIZIN-BERICHTERSTATTUNG

ZIFFER 15: VERGÜNSTIGUNGEN

ZIFFER 16: RÜGENVERÖFFENTLICHUNG

Der Pressekodex zum nachlesen.